Rechnungswesen, Jahresabschlüsse und Steuererklärungen für Freiberufler
Zu den „freien Berufen“ zählen Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Wissenschaftler, Künstler, Journalisten und einige mehr.
Schon zu Beginn Ihrer freiberuflichen Tätigkeit kann ich Ihnen zur Seite stehen. Zunächst gilt es zu prüfen ob eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, im Einzelfall entscheidet das Finanzamt. Ich unterstütze Sie bei der Argumentation gegenüber der Finanzbehörde und berate Sie, welche Handlungsweisen schädlich sind und zur Aberkennung des freiberuflichen Status führen können. In Ihrem Interesse gilt es dies zu verhindern. Als Freiberufler haben Sie unter anderem den Vorteil keine Gewerbesteuer zahlen zu müssen, zudem sparen Sie je nach Bundesland IHK-Beiträge.
Sie kümmern sich um Ihre freiberufliche Tätigkeit. Buchführung, Steuererklärungen und Lohnbuchführung können Sie mir überlassen. Ihren Gewinn ermitteln Sie in der Regel in Form einer Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese und die dazugehörigen Steuererklärungen erstelle ich für Sie.
Üben Sie eine schriftstellerische oder Künstlerische Tätigkeit aus, ist die Frage interessant, ob für Sie eine Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse möglich ist. Fragen rund um die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse sowie zur Künstlersozialabgabe beantworte ich gerne für Sie.
In meiner inzwischen mehr als 15 Jahren Tätigkeit als Steuerberaterin habe ich zahlreiche Unternehmen begleitet. Es ist wunderbar mit anzusehen, wie aus guten Ideen und Begeisterung heraus profitable Unternehmen entstehen. Dabei gilt es zahlreiche Stolpersteine zu umgehen und unternehmerische Herausforderungen zu meistern. Da Freiberufler als sogenannte „Freigeister“ nicht immer aus betriebswirtschaftlicher Sicht vorgehen, ist der Rat eines erfahrenen Beraters Gold wert. Als Ihre Steuerberaterin verfüge ich über den Einblick in Ihre Vermögens- und Finanzsituation und kann frühzeitig Fehlentwicklungen erkennen oder aber Chancen zur Optimierung.
Daher beinhaltet meine Tätigkeit für Sie neben der steuerlichen Beratung auch die Betriebswirtschaftliche.
Rundum-Service für Freiberufler:
- Komplettes Rechnungswesen
- Erstellung der Gewinnermittlung bzw. bei Erfordernis der Bilanz
- Erstellung der Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererklärung
- Erstellung der Lohnbuchhaltung
- Mitwirkung bei Betriebsprüfungen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden
- Unternehmensplanung
- Unternehmerische Beratung
- Persönliche Betreuung